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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - L 3 RJ 90/98   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - L 3 RJ 90/98 (https://dejure.org/1999,48339)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.1999 - L 3 RJ 90/98 (https://dejure.org/1999,48339)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 1999 - L 3 RJ 90/98 (https://dejure.org/1999,48339)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 239/01

    Verfassungsmäßigkeit des RuStFöG - Gleitegesetz

    Der Vortrag des Klägers, die Abschläge durch das Gleitegesetz hätten sich in seinem Fall mit weiteren Rentenkürzungen aus anderen Gesetzen addiert, so dass seine Mindereinkünfte noch größer und auch deshalb unzumutbar seien, rechtfertigt bereits deshalb keine andere Bewertung, weil die Kumulation von Rentenkürzungen aus verschiedenen Gesetzen als solche nicht zur Verfassungswidrigkeit führt (vgl. nur: BSGE 78, 138, 145; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Februar 1999, L 3 RJ 90/98; LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. Oktober 2001, L 1 RA 139/01, jeweils m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - L 3 RA 16/00

    Rentenversicherung

    Vielmehr beruht deren Anerkennung auf einer besonderen vom Gesetzgeber eingeräumten Vergünstigung (BVerfG NJW 1982 a.a.O.; so auch LSG Baden-Württemberg vom 15.09.2000 -L 8 RA 4154/99-; ähnlich - bezüglich der Neubewertung von Berufsausbildungszeiten durch das WFG - Entscheidung des Senates vom 02.05.1999, L 3 RJ 90/98 sowie LSG Rheinland-Pfalz v. 18.9.2000 - L 4 RA 26/00-; für die Kürzung von Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung durch das RRG 1992 LSG Sachsen vom 29.04.1999 -L 4 RA 176/97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 RA 71/03
    Vielmehr ist bisher stets auf das Kriterium der Beitragsbezogenheit der Anwartschaft abgestellt und unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten geprüft worden, inwieweit das öffentliche Interesse am Fortbestand der gesetzlichen Rentenversicherung mit wirtschaftlich tragbaren Beitragssätzen gegenüber dem individuellen Interesse an unbeeinträchtigter Rentengewährung überwiegt (vgl. BSG-Urteil vom 18. April 1996 aa0 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Februar 1999, Az: L 3 RJ 90/98, jeweils mit beiläufiger Bemerkung, die Anwartschaftskürzung von etwa 40 v.H. bzw. 36 v.H. sei "gemessen an der Bedeutung des gesetzgeberischen Zieles einer möglichst rasch greifenden Verbesserung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung" zumutbar).
  • LSG Niedersachsen, 25.10.2001 - L 1 RA 139/01

    Aufhebungsvertrag über Beschäftigungsverhältnis; Uneingeschränkte Verfügbarkeit

    Denn nach vielfacher, zum Teil höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere zu Art. 14 Grundgesetz (GG) sind die Kürzungen, wenn sie jeweils für sich genommen rechtmäßig sind, auch in ihrer Summe nicht zu beanstanden, selbst wenn sich der Kürzungsquotient für den Versicherten als erheblich darstellt (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1999, B 5 RJ 24/98 R, S. 19: 29%; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Februar 1999, L 3 RJ 90/98, S. 10, 13: 36%; vgl. weiterhin: BSG, Urteil vom 23. Mai 1995, 13/4 RA 13/94, S. 9).
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